Wir planen, fertigen und montieren Terrassenüberdachungen, Lamellendächer, Carports und Geländer aus Aluminium im ganzen Kanton Bern — von der Stadt Bern über das Seeland und das Emmental bis ins Berner Oberland.
Grundlage ist Art. 22 RPG: Bauten und Anlagen brauchen eine Bewilligung. Welche Kleinbauten davon ausgenommen sind, regelt Art. 6 des bernischen Baubewilligungsdekrets (BewD) — unter anderem unbeheizte Bauten bis 10 m² Grundfläche und 2,50 m Höhe sowie Pergolen und auf zwei Seiten offene, ungedeckte Gartensitzplätze.
Eine gedeckte Terrassenüberdachung wird dort nicht als bewilligungsfrei genannt; eine übliche Überdachung von 4 × 3 m liegt zudem deutlich über 10 m². Rechnen Sie deshalb mit einem Baugesuch. Sind nur die Nachbarn betroffen, kann eine kleine Baubewilligung ohne Publikation genügen (Art. 27 BewD).
Die Befreiung entfällt in der Nähe von Gewässern, Wald oder geschützten Objekten (Art. 7 BewD). Verbindlich ist die Auskunft der Gemeinde; das Baureglement kann strenger sein als das kantonale Recht.
Die Konstruktion wird nach SIA 261 auf den konkreten Standort ausgelegt. Zwischen dem Bielersee auf rund 430 m, der Stadt Bern auf gut 500 m und den Orten im Berner Oberland auf über 1'000 m unterscheidet sich die Schneelast erheblich — sie bestimmt Sparrenabstand, Stützenzahl und Glasstärke.
Wir dimensionieren Sparren, Stützen und Verglasung für Ihre Adresse und liefern den statischen Nachweis mit, den die Gemeinde für das Baugesuch verlangt. Auf Wunsch erstellen wir die Berechnung gestempelt.
Wir liefern und montieren im ganzen Kanton, unter anderem in:
Wir planen jede Anlage auf Mass und dimensionieren sie nach SIA 261 auf die Schnee- und Windlast Ihres Standorts. Für Ihr Baugesuch erhalten Sie unsere Mass- und Konstruktionsunterlagen sowie den statischen Nachweis der Konstruktion.
Produktion und Pulverbeschichtung erfolgen im eigenen Werk, auf die Aluminiumkonstruktion gewähren wir 10 Jahre Garantie. Die Beratung findet bei Ihnen vor Ort statt — Sie sehen die Situation, wir nehmen Mass, und Sie erhalten anschliessend ein schriftliches Angebot.
In der Regel nicht. Art. 6 BewD befreit nur Kleinbauten bis 10 m² und 2,50 m sowie offene Pergolen und ungedeckte Sitzplätze. Eine übliche Überdachung braucht ein Baugesuch, teils als kleine Baubewilligung.
Ein vereinfachtes Verfahren ohne Publikation, wenn nur die Nachbarn betroffen sind (Art. 27 BewD). Ob es für Ihr Vorhaben in Frage kommt, entscheidet die Gemeinde.
Das hängt von der Gemeinde, der Vollständigkeit der Unterlagen und allfälligen Einsprachen ab und reicht von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Planen Sie ein Sommerprojekt deshalb im Winter, nicht im Frühling.
Ja. Die Beratung findet vor Ort auf Ihrer Terrasse statt, damit wir Mass nehmen und die Befestigung, den Grenzabstand und die Entwässerung gleich beurteilen können.
Ja. Die komplette Montage übernimmt unser eigenes Montageteam. Für das Baugesuch erhalten Sie von uns die Pläne und den statischen Nachweis.
Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben — wir melden uns für einen Termin vor Ort und erstellen Ihnen anschliessend ein unverbindliches Angebot. Mehr zum Verfahren finden Sie auf unserer Seite Baubewilligung für Terrassenüberdachungen; alle Kantone im Überblick unter Regionen. Für den französischsprachigen Kantonsteil: Jura bernois (en français).
Diese Seite fasst den allgemeinen Rahmen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde sowie das kantonale Baurecht; die Auskunft der zuständigen Baubehörde geht vor.