Wir planen, fertigen und montieren Terrassenüberdachungen, Lamellendächer, Carports und Geländer aus Aluminium im ganzen Kanton St. Gallen — von der Stadt St. Gallen über Wil und Rapperswil-Jona bis ins Rheintal und Sarganserland.
Das St. Galler Planungs- und Baugesetz befreit in der Bauzone nur wenige Vorhaben von der Bewilligungspflicht (Art. 136 Abs. 2 PBG): etwa unbeheizte Kleinbauten bis 10 m² und 2,50 m Gesamthöhe sowie auf wenigstens zwei Seiten offene und ungedeckte Gartensitzplätze.
Eine Terrassenüberdachung ist demnach bewilligungspflichtig. Für geringfügige Vorhaben kennt der Kanton das vereinfachte Verfahren und das Meldeverfahren (Art. 140 ff. PBG) — beim Meldeverfahren gilt das Vorhaben als bewilligt, wenn die Gemeinde nicht innert 30 Tagen reagiert.
Werden mehrere an sich freie Vorhaben kombiniert, entsteht in der Regel wieder eine Bewilligungspflicht. Welches Verfahren gilt, sagt Ihnen die Gemeinde.
Die Konstruktion wird nach SIA 261 auf den konkreten Standort ausgelegt. Vom Bodensee bei Rorschach auf rund 400 m über die Stadt St. Gallen auf etwa 670 m bis ins Toggenburg auf über 1'000 m steigt die Schneelast stark an — wir rechnen sie für Ihre Adresse.
Wir dimensionieren Sparren, Stützen und Verglasung für Ihre Adresse und liefern den statischen Nachweis mit, den die Gemeinde für das Baugesuch verlangt. Auf Wunsch erstellen wir die Berechnung gestempelt.
Wir liefern und montieren im ganzen Kanton, unter anderem in:
Wir planen jede Anlage auf Mass und dimensionieren sie nach SIA 261 auf die Schnee- und Windlast Ihres Standorts. Für Ihr Baugesuch erhalten Sie unsere Mass- und Konstruktionsunterlagen sowie den statischen Nachweis der Konstruktion.
Produktion und Pulverbeschichtung erfolgen im eigenen Werk, auf die Aluminiumkonstruktion gewähren wir 10 Jahre Garantie. Die Beratung findet bei Ihnen vor Ort statt — Sie sehen die Situation, wir nehmen Mass, und Sie erhalten anschliessend ein schriftliches Angebot.
Für geringfügige Vorhaben gibt es das Meldeverfahren (Art. 142 f. PBG). Ob eine Terrassenüberdachung darunter fällt, entscheidet die Gemeinde — rechnen Sie im Zweifel mit einem Baugesuch.
Nein. Frei sind nur offene, ungedeckte Gartensitzplätze; mit einem Dach wird der Sitzplatz bewilligungspflichtig.
Das hängt von der Gemeinde, der Vollständigkeit der Unterlagen und allfälligen Einsprachen ab und reicht von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Planen Sie ein Sommerprojekt deshalb im Winter, nicht im Frühling.
Ja. Die Beratung findet vor Ort auf Ihrer Terrasse statt, damit wir Mass nehmen und die Befestigung, den Grenzabstand und die Entwässerung gleich beurteilen können.
Ja. Die komplette Montage übernimmt unser eigenes Montageteam. Für das Baugesuch erhalten Sie von uns die Pläne und den statischen Nachweis.
Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben — wir melden uns für einen Termin vor Ort und erstellen Ihnen anschliessend ein unverbindliches Angebot. Mehr zum Verfahren finden Sie auf unserer Seite Baubewilligung für Terrassenüberdachungen; alle Kantone im Überblick unter Regionen.
Diese Seite fasst den allgemeinen Rahmen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde sowie das kantonale Baurecht; die Auskunft der zuständigen Baubehörde geht vor.