Wir planen, fertigen und montieren Terrassenüberdachungen, Lamellendächer, Carports und Geländer aus Aluminium im ganzen Kanton Luzern — von der Stadt Luzern und der Agglomeration über Sursee und das Seetal bis ins Entlebuch.
Was ohne Baubewilligung errichtet werden darf, zählt § 54 der Luzerner Planungs- und Bauverordnung (PBV) auf. Ausdrücklich genannt sind Pergolen und Sitzplatzbefestigungen; Kleinstbauten sind nur bis 4 m² frei.
Überdachungen stehen nicht in dieser Liste. Eine Terrassenüberdachung ist im Kanton Luzern deshalb bewilligungspflichtig. Für kleinere Vorhaben sieht das Planungs- und Baugesetz ein vereinfachtes Verfahren vor (§ 198 PBG, konkretisiert in § 53 PBV).
Zuständig ist die Gemeinde. Am Vierwaldstättersee, am Sempachersee und in den Ortskernen gelten oft zusätzliche Gestaltungs- und Schutzvorschriften.
Die Konstruktion wird nach SIA 261 auf den konkreten Standort ausgelegt. Zwischen Luzern am See auf rund 435 m und den Lagen im Entlebuch auf über 1'000 m variiert die Schneelast deutlich — dazu kommt in Hanglagen am See die Windlast.
Wir dimensionieren Sparren, Stützen und Verglasung für Ihre Adresse und liefern den statischen Nachweis mit, den die Gemeinde für das Baugesuch verlangt. Auf Wunsch erstellen wir die Berechnung gestempelt.
Wir liefern und montieren im ganzen Kanton, unter anderem in:
Wir planen jede Anlage auf Mass und dimensionieren sie nach SIA 261 auf die Schnee- und Windlast Ihres Standorts. Für Ihr Baugesuch erhalten Sie unsere Mass- und Konstruktionsunterlagen sowie den statischen Nachweis der Konstruktion.
Produktion und Pulverbeschichtung erfolgen im eigenen Werk, auf die Aluminiumkonstruktion gewähren wir 10 Jahre Garantie. Die Beratung findet bei Ihnen vor Ort statt — Sie sehen die Situation, wir nehmen Mass, und Sie erhalten anschliessend ein schriftliches Angebot.
Eine offene Pergola ja — § 54 PBV nennt Pergolen ausdrücklich. Sobald sie ein Dach erhält, wird daraus eine bewilligungspflichtige Überdachung.
Ja, für kleinere Vorhaben (§ 198 PBG). Ob Ihre Überdachung darunter fällt, entscheidet die Gemeinde.
Das hängt von der Gemeinde, der Vollständigkeit der Unterlagen und allfälligen Einsprachen ab und reicht von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Planen Sie ein Sommerprojekt deshalb im Winter, nicht im Frühling.
Ja. Die Beratung findet vor Ort auf Ihrer Terrasse statt, damit wir Mass nehmen und die Befestigung, den Grenzabstand und die Entwässerung gleich beurteilen können.
Ja. Die komplette Montage übernimmt unser eigenes Montageteam. Für das Baugesuch erhalten Sie von uns die Pläne und den statischen Nachweis.
Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben — wir melden uns für einen Termin vor Ort und erstellen Ihnen anschliessend ein unverbindliches Angebot. Mehr zum Verfahren finden Sie auf unserer Seite Baubewilligung für Terrassenüberdachungen; alle Kantone im Überblick unter Regionen.
Diese Seite fasst den allgemeinen Rahmen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde sowie das kantonale Baurecht; die Auskunft der zuständigen Baubehörde geht vor.