Ein Wintergarten verlängert die Terrassensaison – aber nicht jeder Wintergarten ist ein Wohnraum. Der wichtigste Unterschied: Ein Kaltwintergarten wird nicht beheizt und bleibt ein geschützter Aussenraum. Ein beheizter Wintergarten gehört zur Wohnung und muss entsprechend gebaut werden.
Ein Kaltwintergarten entsteht aus einem Terrassendach mit Glasdach und seitlichen Glaselementen – Schiebeanlagen, Fest- und Rahmenelementen. Er ist nicht wärmegedämmt und wird nicht beheizt. Dafür lässt er sich im Sommer weit öffnen und wird so wieder zur offenen Terrasse.
Genutzt wird er von Frühling bis Herbst und an sonnigen Wintertagen. Er schützt vor Wind, Regen und Laub und hält die Gartenmöbel trocken.
Ein beheizter Wintergarten ist eine Erweiterung des Wohnraums. Er braucht wärmegedämmte Profile, Isolierverglasung und eine Heizung und muss die kantonalen Energievorschriften erfüllen. Planung, Bewilligung und Bau sind entsprechend aufwendiger.
Unser Kaltwintergarten baut auf dem Terrassendach TDS auf und wird mit Schiebe- und Festelementen nach Mass geschlossen. Sie können auch mit einem offenen Terrassendach beginnen und die Seiten später ergänzen – sagen Sie es uns bei der Planung, damit die Konstruktion dafür vorbereitet ist.
Nicht ohne Weiteres. Ein dauerhaft beheizter Raum muss die kantonalen Energievorschriften erfüllen, wofür die Konstruktion eines Kaltwintergartens nicht ausgelegt ist. Klären Sie eine geplante Nutzungsänderung vorher mit der Gemeinde.
An kalten Tagen kann sich an den Scheiben Kondenswasser bilden, vor allem bei feuchter Luft oder vielen Pflanzen. Regelmässiges Lüften über die Schiebeelemente hilft.
In aller Regel ja. Welche Unterlagen die Gemeinde verlangt, lesen Sie auf unserer Seite zur Baubewilligung; Pläne und statischen Nachweis liefern wir mit.
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