Wir planen, fertigen und montieren Terrassenüberdachungen, Lamellendächer, Carports und Geländer aus Aluminium im ganzen Kanton Appenzell Ausserrhoden — von Herisau über Teufen und Speicher bis ins Vorderland.
Die Ausserrhoder Bauverordnung (Art. 39 BauV) nimmt mindestens auf zwei Seiten offene, ungedeckte Gartensitzplätze und Pergolen bis 25 m² Grundfläche von Bewilligung und Meldung aus — ausser an Kulturobjekten und in Ortsbildschutzzonen nationaler Bedeutung.
Eine Überdachung fällt nicht darunter und ist bewilligungspflichtig. Kleinbauten können im vereinfachten Verfahren behandelt werden; daneben kennt der Kanton ein Meldeverfahren (Art. 44 f. BauV).
Die typischen Appenzeller Ortsbilder stehen vielerorts unter Schutz — Form, Farbe und Material werden dort genauer geprüft.
Die Konstruktion wird nach SIA 261 auf den konkreten Standort ausgelegt. Die Gemeinden liegen zwischen rund 650 m im Vorderland und über 900 m in Gais oder Schwellbrunn — die Schneelast ist entsprechend hoch und für die Dimensionierung entscheidend.
Wir dimensionieren Sparren, Stützen und Verglasung für Ihre Adresse und liefern den statischen Nachweis mit, den die Gemeinde für das Baugesuch verlangt. Auf Wunsch erstellen wir die Berechnung gestempelt.
Wir liefern und montieren im ganzen Kanton, unter anderem in:
Wir planen jede Anlage auf Mass und dimensionieren sie nach SIA 261 auf die Schnee- und Windlast Ihres Standorts. Für Ihr Baugesuch erhalten Sie unsere Mass- und Konstruktionsunterlagen sowie den statischen Nachweis der Konstruktion.
Produktion und Pulverbeschichtung erfolgen im eigenen Werk, auf die Aluminiumkonstruktion gewähren wir 10 Jahre Garantie. Die Beratung findet bei Ihnen vor Ort statt — Sie sehen die Situation, wir nehmen Mass, und Sie erhalten anschliessend ein schriftliches Angebot.
Eine offene Pergola bis 25 m² ja (Art. 39 BauV) — ausser an Kulturobjekten und in geschützten Ortsbildern. Mit Dach wird sie bewilligungspflichtig.
Ja. Wir beraten Sie zu Farbe und Form, damit die Überdachung zu Haus und Ortsbild passt.
Das hängt von der Gemeinde, der Vollständigkeit der Unterlagen und allfälligen Einsprachen ab und reicht von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Planen Sie ein Sommerprojekt deshalb im Winter, nicht im Frühling.
Ja. Die Beratung findet vor Ort auf Ihrer Terrasse statt, damit wir Mass nehmen und die Befestigung, den Grenzabstand und die Entwässerung gleich beurteilen können.
Ja. Die komplette Montage übernimmt unser eigenes Montageteam. Für das Baugesuch erhalten Sie von uns die Pläne und den statischen Nachweis.
Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben — wir melden uns für einen Termin vor Ort und erstellen Ihnen anschliessend ein unverbindliches Angebot. Mehr zum Verfahren finden Sie auf unserer Seite Baubewilligung für Terrassenüberdachungen; alle Kantone im Überblick unter Regionen.
Diese Seite fasst den allgemeinen Rahmen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde sowie das kantonale Baurecht; die Auskunft der zuständigen Baubehörde geht vor.