Wir planen, fertigen und montieren Terrassenüberdachungen, Lamellendächer, Carports und Geländer aus Aluminium im ganzen Baselbiet — von Allschwil und dem Leimental über Liestal bis ins Oberbaselbiet und Laufental.
Die Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) befreit nur offene, ungedeckte Sitzplätze von der Bewilligungspflicht (§ 94 RBV). Freistehende Kleinbauten bis 12 m² und 2,50 m laufen im kleinen Baubewilligungsverfahren der Gemeinde (§ 92 RBV).
Das Bauinspektorat hält in einem Praxishandbuch fest: Nur die klassische, oben offene Pergola ist bewilligungsfrei. Eine Pergola mit fester oder beweglicher Überdachung gilt als gedeckter Sitzplatz und ist bewilligungs- und abstandspflichtig.
Für eine Terrassenüberdachung brauchen Sie deshalb ein Baugesuch. Die Gemeinde und das kantonale Bauinspektorat geben Auskunft zum Verfahren.
Die Konstruktion wird nach SIA 261 auf den konkreten Standort ausgelegt. Vom Rhein auf rund 260 m bis in die Jurahöhen um Langenbruck auf über 700 m unterscheidet sich die Schneelast spürbar — wir dimensionieren auf Ihre Adresse.
Wir dimensionieren Sparren, Stützen und Verglasung für Ihre Adresse und liefern den statischen Nachweis mit, den die Gemeinde für das Baugesuch verlangt. Auf Wunsch erstellen wir die Berechnung gestempelt.
Wir liefern und montieren im ganzen Kanton, unter anderem in:
Wir planen jede Anlage auf Mass und dimensionieren sie nach SIA 261 auf die Schnee- und Windlast Ihres Standorts. Für Ihr Baugesuch erhalten Sie unsere Mass- und Konstruktionsunterlagen sowie den statischen Nachweis der Konstruktion.
Produktion und Pulverbeschichtung erfolgen im eigenen Werk, auf die Aluminiumkonstruktion gewähren wir 10 Jahre Garantie. Die Beratung findet bei Ihnen vor Ort statt — Sie sehen die Situation, wir nehmen Mass, und Sie erhalten anschliessend ein schriftliches Angebot.
Nein. Laut Bauinspektorat ist eine Pergola mit fester oder beweglicher Überdachung — dazu gehören Lamellendächer — bewilligungs- und abstandspflichtig.
Ein vereinfachtes Verfahren der Gemeinde, etwa für freistehende Kleinbauten bis 12 m² und 2,50 m (§ 92 RBV). Ob Ihr Vorhaben darunter fällt, klärt die Gemeinde.
Das hängt von der Gemeinde, der Vollständigkeit der Unterlagen und allfälligen Einsprachen ab und reicht von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Planen Sie ein Sommerprojekt deshalb im Winter, nicht im Frühling.
Ja. Die Beratung findet vor Ort auf Ihrer Terrasse statt, damit wir Mass nehmen und die Befestigung, den Grenzabstand und die Entwässerung gleich beurteilen können.
Ja. Die komplette Montage übernimmt unser eigenes Montageteam. Für das Baugesuch erhalten Sie von uns die Pläne und den statischen Nachweis.
Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben — wir melden uns für einen Termin vor Ort und erstellen Ihnen anschliessend ein unverbindliches Angebot. Mehr zum Verfahren finden Sie auf unserer Seite Baubewilligung für Terrassenüberdachungen; alle Kantone im Überblick unter Regionen.
Diese Seite fasst den allgemeinen Rahmen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde sowie das kantonale Baurecht; die Auskunft der zuständigen Baubehörde geht vor.