Wir planen, fertigen und montieren Terrassenüberdachungen, Lamellendächer, Carports und Geländer aus Aluminium in Basel, Riehen und Bettingen — auch für Dachterrassen und Innenhöfe.
Basel-Stadt unterscheidet vier Stufen: bewilligungsfrei, Meldeverfahren, vereinfachtes und ordentliches Verfahren (Bau- und Planungsverordnung §§ 27 f. und Ausführungsbestimmungen ABPV). Ohne Bewilligung und ohne Meldung zulässig sind ortsübliche Gartengestaltungen mit Sitzplätzen und Pergolen (§ 14 ABPV).
Für Überdachungen gilt das nicht. Vordächer laufen im vereinfachten Verfahren (§ 12 ABPV), An- und Neubauten im ordentlichen Verfahren. In welche Kategorie Ihre Terrassenüberdachung fällt, hängt von Grösse und Ausführung ab — klären Sie das mit dem Bau- und Gastgewerbeinspektorat.
In der Altstadt und in den Schutz- und Schonzonen gelten zusätzlich strenge Gestaltungsvorgaben.
Die Konstruktion wird nach SIA 261 auf den konkreten Standort ausgelegt. Basel liegt mit rund 260 m am Rhein tief; die Schneelast ist entsprechend moderat. Bei Dachterrassen und exponierten Lagen bestimmt dagegen oft die Windlast die Dimensionierung.
Wir dimensionieren Sparren, Stützen und Verglasung für Ihre Adresse und liefern den statischen Nachweis mit, den die Gemeinde für das Baugesuch verlangt. Auf Wunsch erstellen wir die Berechnung gestempelt.
Wir liefern und montieren im ganzen Kanton, unter anderem in:
Wir planen jede Anlage auf Mass und dimensionieren sie nach SIA 261 auf die Schnee- und Windlast Ihres Standorts. Für Ihr Baugesuch erhalten Sie unsere Mass- und Konstruktionsunterlagen sowie den statischen Nachweis der Konstruktion.
Produktion und Pulverbeschichtung erfolgen im eigenen Werk, auf die Aluminiumkonstruktion gewähren wir 10 Jahre Garantie. Die Beratung findet bei Ihnen vor Ort statt — Sie sehen die Situation, wir nehmen Mass, und Sie erhalten anschliessend ein schriftliches Angebot.
Ja. Bewilligungsfrei sind nur Gartengestaltungen mit Sitzplätzen und Pergolen (§ 14 ABPV). Überdachungen laufen je nach Ausführung im vereinfachten oder ordentlichen Verfahren.
Ja. Auf Dachterrassen prüfen wir Befestigung und Windlast besonders sorgfältig und liefern den statischen Nachweis für das Gesuch.
Das hängt von der Gemeinde, der Vollständigkeit der Unterlagen und allfälligen Einsprachen ab und reicht von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Planen Sie ein Sommerprojekt deshalb im Winter, nicht im Frühling.
Ja. Die Beratung findet vor Ort auf Ihrer Terrasse statt, damit wir Mass nehmen und die Befestigung, den Grenzabstand und die Entwässerung gleich beurteilen können.
Ja. Die komplette Montage übernimmt unser eigenes Montageteam. Für das Baugesuch erhalten Sie von uns die Pläne und den statischen Nachweis.
Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben — wir melden uns für einen Termin vor Ort und erstellen Ihnen anschliessend ein unverbindliches Angebot. Mehr zum Verfahren finden Sie auf unserer Seite Baubewilligung für Terrassenüberdachungen; alle Kantone im Überblick unter Regionen.
Diese Seite fasst den allgemeinen Rahmen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde sowie das kantonale Baurecht; die Auskunft der zuständigen Baubehörde geht vor.