Wir planen, fertigen und montieren Terrassenüberdachungen, Lamellendächer, Carports und Geländer aus Aluminium im ganzen Kanton Freiburg — von Freiburg und Düdingen über den Sense- und Seebezirk bis in den Greyerzbezirk.
Das Ausführungsreglement zum Raumplanungs- und Baugesetz (RPBR) ist eindeutig: Pergolen, Unterstände und unbeheizte Wintergärten unterliegen dem vereinfachten Bewilligungsverfahren (Art. 85 Abs. 1 lit. j RPBR).
Bewilligungsfrei sind nur nicht überdachte Gartenterrassen und in der Bauzone begrünte Pergolen bis 12 m² und 2,50 m Gesamthöhe (Art. 87 RPBR) — und auch diese nicht in der Nähe von Wald, Gewässern oder in Schutzperimetern.
Für eine Terrassenüberdachung reichen Sie also mindestens ein Gesuch im vereinfachten Verfahren ein. Die Gemeinde gibt Auskunft zu den Unterlagen.
Die Konstruktion wird nach SIA 261 auf den konkreten Standort ausgelegt. Zwischen dem Murtensee auf rund 430 m und den Voralpen um Jaun oder den Schwarzsee auf über 1'000 m unterscheidet sich die Schneelast deutlich.
Wir dimensionieren Sparren, Stützen und Verglasung für Ihre Adresse und liefern den statischen Nachweis mit, den die Gemeinde für das Baugesuch verlangt. Auf Wunsch erstellen wir die Berechnung gestempelt.
Wir liefern und montieren im ganzen Kanton, unter anderem in:
Wir planen jede Anlage auf Mass und dimensionieren sie nach SIA 261 auf die Schnee- und Windlast Ihres Standorts. Für Ihr Baugesuch erhalten Sie unsere Mass- und Konstruktionsunterlagen sowie den statischen Nachweis der Konstruktion.
Produktion und Pulverbeschichtung erfolgen im eigenen Werk, auf die Aluminiumkonstruktion gewähren wir 10 Jahre Garantie. Die Beratung findet bei Ihnen vor Ort statt — Sie sehen die Situation, wir nehmen Mass, und Sie erhalten anschliessend ein schriftliches Angebot.
Das vereinfachte Bewilligungsverfahren — das RPBR nennt Unterstände und Pergolen ausdrücklich (Art. 85 Abs. 1 lit. j).
Ja. Unsere französische Seite für den Kanton Freiburg finden Sie unter « Toiture de terrasse Fribourg ».
Das hängt von der Gemeinde, der Vollständigkeit der Unterlagen und allfälligen Einsprachen ab und reicht von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Planen Sie ein Sommerprojekt deshalb im Winter, nicht im Frühling.
Ja. Die Beratung findet vor Ort auf Ihrer Terrasse statt, damit wir Mass nehmen und die Befestigung, den Grenzabstand und die Entwässerung gleich beurteilen können.
Ja. Die komplette Montage übernimmt unser eigenes Montageteam. Für das Baugesuch erhalten Sie von uns die Pläne und den statischen Nachweis.
Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben — wir melden uns für einen Termin vor Ort und erstellen Ihnen anschliessend ein unverbindliches Angebot. Mehr zum Verfahren finden Sie auf unserer Seite Baubewilligung für Terrassenüberdachungen; alle Kantone im Überblick unter Regionen. Diese Seite gibt es auch auf Französisch.
Diese Seite fasst den allgemeinen Rahmen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde sowie das kantonale Baurecht; die Auskunft der zuständigen Baubehörde geht vor.