Wir planen, fertigen und montieren Terrassenüberdachungen, Lamellendächer, Carports und Geländer aus Aluminium im ganzen Kanton Glarus — in Glarus Nord, Glarus und Glarus Süd.
Nach der Glarner Bauverordnung (Art. 75) sind in der Bauzone einfache kleine Bauten bis 10 m² Grundfläche und 2 m Gesamthöhe sowie kleinere Gartenanlagen bewilligungsfrei.
Pergolen und Überdachungen werden nicht genannt, und das Meldeverfahren (Art. 74) ist für sie nicht vorgesehen. Eine Terrassenüberdachung ist deshalb bewilligungspflichtig (Art. 66 RBG).
Zuständig ist die Gemeinde — Glarus Nord, Glarus oder Glarus Süd.
Die Konstruktion wird nach SIA 261 auf den konkreten Standort ausgelegt. Zwischen dem Walensee auf rund 420 m und Orten wie Elm oder Braunwald auf rund 1'000 m und höher variiert die Schneelast stark — in den engen Tälern spielt zudem der Föhn für die Windlast eine Rolle.
Wir dimensionieren Sparren, Stützen und Verglasung für Ihre Adresse und liefern den statischen Nachweis mit, den die Gemeinde für das Baugesuch verlangt. Auf Wunsch erstellen wir die Berechnung gestempelt.
Wir liefern und montieren im ganzen Kanton, unter anderem in:
Wir planen jede Anlage auf Mass und dimensionieren sie nach SIA 261 auf die Schnee- und Windlast Ihres Standorts. Für Ihr Baugesuch erhalten Sie unsere Mass- und Konstruktionsunterlagen sowie den statischen Nachweis der Konstruktion.
Produktion und Pulverbeschichtung erfolgen im eigenen Werk, auf die Aluminiumkonstruktion gewähren wir 10 Jahre Garantie. Die Beratung findet bei Ihnen vor Ort statt — Sie sehen die Situation, wir nehmen Mass, und Sie erhalten anschliessend ein schriftliches Angebot.
Nur einfache kleine Bauten bis 10 m² und 2 m Gesamthöhe sind frei (Art. 75 BauV). Eine übliche Terrassenüberdachung ist höher und grösser und damit bewilligungspflichtig.
Ja. Die Windlast nach SIA 261 fliesst in die Dimensionierung ein.
Das hängt von der Gemeinde, der Vollständigkeit der Unterlagen und allfälligen Einsprachen ab und reicht von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Planen Sie ein Sommerprojekt deshalb im Winter, nicht im Frühling.
Ja. Die Beratung findet vor Ort auf Ihrer Terrasse statt, damit wir Mass nehmen und die Befestigung, den Grenzabstand und die Entwässerung gleich beurteilen können.
Ja. Die komplette Montage übernimmt unser eigenes Montageteam. Für das Baugesuch erhalten Sie von uns die Pläne und den statischen Nachweis.
Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben — wir melden uns für einen Termin vor Ort und erstellen Ihnen anschliessend ein unverbindliches Angebot. Mehr zum Verfahren finden Sie auf unserer Seite Baubewilligung für Terrassenüberdachungen; alle Kantone im Überblick unter Regionen.
Diese Seite fasst den allgemeinen Rahmen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde sowie das kantonale Baurecht; die Auskunft der zuständigen Baubehörde geht vor.