Wir planen, fertigen und montieren Terrassenüberdachungen, Lamellendächer, Carports und Geländer aus Aluminium im ganzen Kanton Graubünden — von Chur und dem Rheintal über Davos und das Prättigau bis ins Engadin.
In Graubünden regelt die kantonale Raumplanungsverordnung (KRVO, Art. 40), was keiner Baubewilligung bedarf — etwa Gebäude bis 5 m³, Fahrradunterstände bis 4 m² und Anlagen der Gartengestaltung. Viele dieser Vorhaben sind der Gemeinde vorgängig anzuzeigen (Art. 40a KRVO).
Pergolen und Überdachungen sind dort nicht genannt. Eine Terrassenüberdachung ist deshalb baubewilligungspflichtig; für kleinere Vorhaben kennt der Kanton ein vereinfachtes Verfahren (Art. 50 KRVO).
In Ferienorten und geschützten Ortsbildern stellen die Gemeinden oft zusätzliche Anforderungen an Gestaltung und Material.
Die Konstruktion wird nach SIA 261 auf den konkreten Standort ausgelegt. Graubünden ist für die Statik der anspruchsvollste Kanton: Zwischen Chur auf rund 590 m, Davos auf rund 1'560 m und St. Moritz auf rund 1'820 m steigt die Schneelast nach SIA 261 massiv an. Sparrenabstand, Stützenzahl und Glasstärke legen wir für die exakte Höhe Ihrer Terrasse fest.
Wir dimensionieren Sparren, Stützen und Verglasung für Ihre Adresse und liefern den statischen Nachweis mit, den die Gemeinde für das Baugesuch verlangt. Auf Wunsch erstellen wir die Berechnung gestempelt.
Wir liefern und montieren im ganzen Kanton, unter anderem in:
Wir planen jede Anlage auf Mass und dimensionieren sie nach SIA 261 auf die Schnee- und Windlast Ihres Standorts. Für Ihr Baugesuch erhalten Sie unsere Mass- und Konstruktionsunterlagen sowie den statischen Nachweis der Konstruktion.
Produktion und Pulverbeschichtung erfolgen im eigenen Werk, auf die Aluminiumkonstruktion gewähren wir 10 Jahre Garantie. Die Beratung findet bei Ihnen vor Ort statt — Sie sehen die Situation, wir nehmen Mass, und Sie erhalten anschliessend ein schriftliches Angebot.
Ja. Wir dimensionieren die Konstruktion nach SIA 261 für die Höhe Ihres Standorts — in Bergorten mit engerem Sparrenabstand, mehr Stützen und stärkerem Glas — und liefern den statischen Nachweis.
Bewilligungspflichtig. Die Anzeigepflicht nach Art. 40a KRVO betrifft nur die kleinen, nicht bewilligungspflichtigen Vorhaben; Überdachungen gehören nicht dazu.
Das hängt von der Gemeinde, der Vollständigkeit der Unterlagen und allfälligen Einsprachen ab und reicht von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Planen Sie ein Sommerprojekt deshalb im Winter, nicht im Frühling.
Ja. Die Beratung findet vor Ort auf Ihrer Terrasse statt, damit wir Mass nehmen und die Befestigung, den Grenzabstand und die Entwässerung gleich beurteilen können.
Ja. Die komplette Montage übernimmt unser eigenes Montageteam. Für das Baugesuch erhalten Sie von uns die Pläne und den statischen Nachweis.
Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben — wir melden uns für einen Termin vor Ort und erstellen Ihnen anschliessend ein unverbindliches Angebot. Mehr zum Verfahren finden Sie auf unserer Seite Baubewilligung für Terrassenüberdachungen; alle Kantone im Überblick unter Regionen.
Diese Seite fasst den allgemeinen Rahmen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde sowie das kantonale Baurecht; die Auskunft der zuständigen Baubehörde geht vor.