Wir planen, fertigen und montieren Terrassenüberdachungen, Lamellendächer, Carports und Geländer aus Aluminium im ganzen Kanton Nidwalden — von Stans und Hergiswil bis Buochs, Beckenried und Wolfenschiessen.
Die Nidwaldner Planungs- und Bauverordnung (§ 41 PBV) befreit mindestens auf zwei Seiten offene, ungedeckte Gartensitzplätze und Pergolen unter 12 m² von der Bewilligungspflicht — ausserhalb der Bauzone und in Schutzzonen gilt das nicht.
Überdachungen sind nicht frei; Wintergärten nennt die Verordnung ausdrücklich als bewilligungspflichtig (§ 40 PBV). Rechnen Sie für eine Terrassenüberdachung deshalb mit einem Baugesuch.
Am Vierwaldstättersee gelten in vielen Gemeinden zusätzliche Gestaltungsvorschriften.
Die Konstruktion wird nach SIA 261 auf den konkreten Standort ausgelegt. Zwischen dem Seeufer auf rund 435 m und Emmetten oder Oberrickenbach in höheren Lagen variiert die Schneelast spürbar — wir rechnen sie für Ihren Standort.
Wir dimensionieren Sparren, Stützen und Verglasung für Ihre Adresse und liefern den statischen Nachweis mit, den die Gemeinde für das Baugesuch verlangt. Auf Wunsch erstellen wir die Berechnung gestempelt.
Wir liefern und montieren im ganzen Kanton, unter anderem in:
Wir planen jede Anlage auf Mass und dimensionieren sie nach SIA 261 auf die Schnee- und Windlast Ihres Standorts. Für Ihr Baugesuch erhalten Sie unsere Mass- und Konstruktionsunterlagen sowie den statischen Nachweis der Konstruktion.
Produktion und Pulverbeschichtung erfolgen im eigenen Werk, auf die Aluminiumkonstruktion gewähren wir 10 Jahre Garantie. Die Beratung findet bei Ihnen vor Ort statt — Sie sehen die Situation, wir nehmen Mass, und Sie erhalten anschliessend ein schriftliches Angebot.
Eine offene, ungedeckte Pergola unter 12 m² in der Bauzone ja (§ 41 PBV). Mit Dach wird sie bewilligungspflichtig.
Ja. Wintergärten sind in Nidwalden ausdrücklich bewilligungspflichtig (§ 40 PBV).
Das hängt von der Gemeinde, der Vollständigkeit der Unterlagen und allfälligen Einsprachen ab und reicht von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Planen Sie ein Sommerprojekt deshalb im Winter, nicht im Frühling.
Ja. Die Beratung findet vor Ort auf Ihrer Terrasse statt, damit wir Mass nehmen und die Befestigung, den Grenzabstand und die Entwässerung gleich beurteilen können.
Ja. Die komplette Montage übernimmt unser eigenes Montageteam. Für das Baugesuch erhalten Sie von uns die Pläne und den statischen Nachweis.
Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben — wir melden uns für einen Termin vor Ort und erstellen Ihnen anschliessend ein unverbindliches Angebot. Mehr zum Verfahren finden Sie auf unserer Seite Baubewilligung für Terrassenüberdachungen; alle Kantone im Überblick unter Regionen.
Diese Seite fasst den allgemeinen Rahmen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde sowie das kantonale Baurecht; die Auskunft der zuständigen Baubehörde geht vor.