Wir planen, fertigen und montieren Terrassenüberdachungen, Lamellendächer, Carports und Geländer aus Aluminium im ganzen Kanton Obwalden — von Sarnen und Alpnach bis Sachseln, Lungern und Engelberg.
Seit März 2026 gilt in Obwalden ein neues Planungs- und Baugesetz. Bewilligungsfrei sind innerhalb der Bauzone unter anderem Kleinstbauten bis 8 m² und 2,4 m Gesamthöhe (Art. 69 und 107 PBG).
Pergolen und Überdachungen werden nicht genannt; eine Terrassenüberdachung ist deshalb bewilligungspflichtig. Für kleinere Vorhaben sieht das Gesetz ein vereinfachtes Verfahren vor (Art. 109 PBG), und mit einer Bauanzeige lässt sich die Frage vorab klären (Art. 106 PBG).
Da das Gesetz neu ist, lohnt sich eine frühe Rückfrage bei der Gemeinde.
Die Konstruktion wird nach SIA 261 auf den konkreten Standort ausgelegt. Zwischen Sarnen und Alpnach auf rund 450–470 m und Engelberg auf rund 1'000 m unterscheidet sich die Schneelast deutlich — wir dimensionieren für Ihren Standort.
Wir dimensionieren Sparren, Stützen und Verglasung für Ihre Adresse und liefern den statischen Nachweis mit, den die Gemeinde für das Baugesuch verlangt. Auf Wunsch erstellen wir die Berechnung gestempelt.
Wir liefern und montieren im ganzen Kanton, unter anderem in:
Wir planen jede Anlage auf Mass und dimensionieren sie nach SIA 261 auf die Schnee- und Windlast Ihres Standorts. Für Ihr Baugesuch erhalten Sie unsere Mass- und Konstruktionsunterlagen sowie den statischen Nachweis der Konstruktion.
Produktion und Pulverbeschichtung erfolgen im eigenen Werk, auf die Aluminiumkonstruktion gewähren wir 10 Jahre Garantie. Die Beratung findet bei Ihnen vor Ort statt — Sie sehen die Situation, wir nehmen Mass, und Sie erhalten anschliessend ein schriftliches Angebot.
Seit 1. März 2026 gilt das neue PBG. Bewilligungsfrei sind Kleinstbauten bis 8 m² und 2,4 m; Überdachungen gehören nicht dazu.
Ja. In höheren Lagen berücksichtigen wir die grössere Schneelast.
Das hängt von der Gemeinde, der Vollständigkeit der Unterlagen und allfälligen Einsprachen ab und reicht von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Planen Sie ein Sommerprojekt deshalb im Winter, nicht im Frühling.
Ja. Die Beratung findet vor Ort auf Ihrer Terrasse statt, damit wir Mass nehmen und die Befestigung, den Grenzabstand und die Entwässerung gleich beurteilen können.
Ja. Die komplette Montage übernimmt unser eigenes Montageteam. Für das Baugesuch erhalten Sie von uns die Pläne und den statischen Nachweis.
Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben — wir melden uns für einen Termin vor Ort und erstellen Ihnen anschliessend ein unverbindliches Angebot. Mehr zum Verfahren finden Sie auf unserer Seite Baubewilligung für Terrassenüberdachungen; alle Kantone im Überblick unter Regionen.
Diese Seite fasst den allgemeinen Rahmen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde sowie das kantonale Baurecht; die Auskunft der zuständigen Baubehörde geht vor.