Wir planen, fertigen und montieren Terrassenüberdachungen, Lamellendächer, Carports und Geländer aus Aluminium im ganzen Kanton Schaffhausen — von Schaffhausen und Neuhausen bis Stein am Rhein und in den Klettgau.
Schaffhausen hat einen sehr engen Katalog bewilligungsfreier Vorhaben (Verordnung zum Baugesetz, § 20quinquies): In reinen Wohn- und Arbeitszonen sind etwa Kleinstbauten bis 8 m³ und Gartenmöblierung frei.
Pergolen und Überdachungen werden nicht genannt. Eine Terrassenüberdachung ist deshalb bewilligungspflichtig (Art. 54 Baugesetz); geringfügige Vorhaben können im vereinfachten Verfahren ohne öffentliche Auflage behandelt werden (Art. 70 Baugesetz).
Verbindlich ist die Auskunft der Gemeinde — in der Altstadt von Schaffhausen und in Stein am Rhein gelten zudem Ortsbildschutzvorschriften.
Die Konstruktion wird nach SIA 261 auf den konkreten Standort ausgelegt. Vom Rhein auf rund 400 m bis in die Randendörfer liegen mehrere hundert Höhenmeter — wir rechnen Schnee- und Windlast für Ihren Standort.
Wir dimensionieren Sparren, Stützen und Verglasung für Ihre Adresse und liefern den statischen Nachweis mit, den die Gemeinde für das Baugesuch verlangt. Auf Wunsch erstellen wir die Berechnung gestempelt.
Wir liefern und montieren im ganzen Kanton, unter anderem in:
Wir planen jede Anlage auf Mass und dimensionieren sie nach SIA 261 auf die Schnee- und Windlast Ihres Standorts. Für Ihr Baugesuch erhalten Sie unsere Mass- und Konstruktionsunterlagen sowie den statischen Nachweis der Konstruktion.
Produktion und Pulverbeschichtung erfolgen im eigenen Werk, auf die Aluminiumkonstruktion gewähren wir 10 Jahre Garantie. Die Beratung findet bei Ihnen vor Ort statt — Sie sehen die Situation, wir nehmen Mass, und Sie erhalten anschliessend ein schriftliches Angebot.
Ja. Der Katalog bewilligungsfreier Vorhaben ist sehr eng und nennt Überdachungen nicht. Bei geringfügigen Vorhaben ist ein vereinfachtes Verfahren ohne öffentliche Auflage möglich.
Ja. In den geschützten Ortsbildern von Schaffhausen und Stein am Rhein bestehen zusätzliche Gestaltungsvorgaben.
Das hängt von der Gemeinde, der Vollständigkeit der Unterlagen und allfälligen Einsprachen ab und reicht von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Planen Sie ein Sommerprojekt deshalb im Winter, nicht im Frühling.
Ja. Die Beratung findet vor Ort auf Ihrer Terrasse statt, damit wir Mass nehmen und die Befestigung, den Grenzabstand und die Entwässerung gleich beurteilen können.
Ja. Die komplette Montage übernimmt unser eigenes Montageteam. Für das Baugesuch erhalten Sie von uns die Pläne und den statischen Nachweis.
Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben — wir melden uns für einen Termin vor Ort und erstellen Ihnen anschliessend ein unverbindliches Angebot. Mehr zum Verfahren finden Sie auf unserer Seite Baubewilligung für Terrassenüberdachungen; alle Kantone im Überblick unter Regionen.
Diese Seite fasst den allgemeinen Rahmen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde sowie das kantonale Baurecht; die Auskunft der zuständigen Baubehörde geht vor.