Wir planen, fertigen und montieren Terrassenüberdachungen, Lamellendächer, Carports und Geländer aus Aluminium im ganzen Kanton Schwyz — von den Höfen und der March über Einsiedeln bis nach Schwyz, Brunnen und Küssnacht.
Das Schwyzer Planungs- und Baugesetz kennt neben dem ordentlichen und dem vereinfachten Verfahren ein Meldeverfahren für geringfügige Vorhaben (§§ 75, 75a und 79 PBG). Ein kantonaler Katalog mit Massen für bewilligungsfreie Kleinbauten besteht im Gesetz nicht.
Die Praxis des Kantons nennt die Sitzplatzüberdachung als Beispiel für ein Vorhaben im kommunalen Baubewilligungsverfahren. Rechnen Sie für eine Terrassenüberdachung deshalb mit einem Baugesuch bei der Gemeinde.
Am Zürichsee, am Vierwaldstättersee und am Sihlsee sowie in den Ortskernen sind zudem Gestaltungs- und Schutzvorschriften zu beachten.
Die Konstruktion wird nach SIA 261 auf den konkreten Standort ausgelegt. Zwischen den Höfen am Zürichsee auf rund 410 m und Einsiedeln auf rund 880 m liegen fast 500 Höhenmeter — die Schneelast fällt entsprechend unterschiedlich aus.
Wir dimensionieren Sparren, Stützen und Verglasung für Ihre Adresse und liefern den statischen Nachweis mit, den die Gemeinde für das Baugesuch verlangt. Auf Wunsch erstellen wir die Berechnung gestempelt.
Wir liefern und montieren im ganzen Kanton, unter anderem in:
Wir planen jede Anlage auf Mass und dimensionieren sie nach SIA 261 auf die Schnee- und Windlast Ihres Standorts. Für Ihr Baugesuch erhalten Sie unsere Mass- und Konstruktionsunterlagen sowie den statischen Nachweis der Konstruktion.
Produktion und Pulverbeschichtung erfolgen im eigenen Werk, auf die Aluminiumkonstruktion gewähren wir 10 Jahre Garantie. Die Beratung findet bei Ihnen vor Ort statt — Sie sehen die Situation, wir nehmen Mass, und Sie erhalten anschliessend ein schriftliches Angebot.
Ja, für geringfügige Vorhaben (§ 75a PBG): Erhebt die Gemeinde innert 20 Tagen keinen Widerspruch, gilt das Vorhaben als bewilligt. Für eine Sitzplatzüberdachung nennt der Kanton das Baubewilligungsverfahren.
Ja. In höheren Lagen rechnen wir mit der entsprechenden Schneelast und liefern den statischen Nachweis für das Gesuch.
Das hängt von der Gemeinde, der Vollständigkeit der Unterlagen und allfälligen Einsprachen ab und reicht von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Planen Sie ein Sommerprojekt deshalb im Winter, nicht im Frühling.
Ja. Die Beratung findet vor Ort auf Ihrer Terrasse statt, damit wir Mass nehmen und die Befestigung, den Grenzabstand und die Entwässerung gleich beurteilen können.
Ja. Die komplette Montage übernimmt unser eigenes Montageteam. Für das Baugesuch erhalten Sie von uns die Pläne und den statischen Nachweis.
Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben — wir melden uns für einen Termin vor Ort und erstellen Ihnen anschliessend ein unverbindliches Angebot. Mehr zum Verfahren finden Sie auf unserer Seite Baubewilligung für Terrassenüberdachungen; alle Kantone im Überblick unter Regionen.
Diese Seite fasst den allgemeinen Rahmen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde sowie das kantonale Baurecht; die Auskunft der zuständigen Baubehörde geht vor.