Wir planen, fertigen und montieren Terrassenüberdachungen, Lamellendächer, Carports und Geländer aus Aluminium im ganzen Kanton Solothurn — von Solothurn und Grenchen über Olten bis ins Thal und ins Schwarzbubenland.
Seit Oktober 2024 regelt § 3ter der kantonalen Bauverordnung (KBV), was ohne Bewilligung gebaut werden darf. Frei sind in der Bauzone unter anderem einzelne unbeheizte Bauten mit einer überdeckten Fläche bis 10 m² inklusive Dachvorsprung und einer Fassadenhöhe bis 2,50 m sowie ungedeckte Sitzplätze.
Eine übliche Terrassenüberdachung von 4 × 3 m liegt mit 12 m² über dieser Grenze und ist bewilligungspflichtig. Ob eine sehr kleine Überdachung unter 10 m² unter die Ausnahme fällt, beurteilt die Gemeinde.
Zuständig ist die Baubehörde der Gemeinde. Das kommunale Zonenreglement kann zusätzliche Anforderungen stellen.
Die Konstruktion wird nach SIA 261 auf den konkreten Standort ausgelegt. Zwischen der Aare bei Olten auf rund 400 m und den Jurahöhen im Thal oder in Lebern liegen mehrere hundert Höhenmeter — die Schneelast rechnen wir für Ihren Standort.
Wir dimensionieren Sparren, Stützen und Verglasung für Ihre Adresse und liefern den statischen Nachweis mit, den die Gemeinde für das Baugesuch verlangt. Auf Wunsch erstellen wir die Berechnung gestempelt.
Wir liefern und montieren im ganzen Kanton, unter anderem in:
Wir planen jede Anlage auf Mass und dimensionieren sie nach SIA 261 auf die Schnee- und Windlast Ihres Standorts. Für Ihr Baugesuch erhalten Sie unsere Mass- und Konstruktionsunterlagen sowie den statischen Nachweis der Konstruktion.
Produktion und Pulverbeschichtung erfolgen im eigenen Werk, auf die Aluminiumkonstruktion gewähren wir 10 Jahre Garantie. Die Beratung findet bei Ihnen vor Ort statt — Sie sehen die Situation, wir nehmen Mass, und Sie erhalten anschliessend ein schriftliches Angebot.
Bewilligungsfrei sind unbeheizte Bauten mit überdeckter Fläche bis 10 m² inklusive Dachvorsprung und Fassadenhöhe bis 2,50 m (§ 3ter KBV). Eine übliche Terrassenüberdachung liegt darüber.
Ja, bei der 10-m²-Grenze wird die überdeckte Fläche inklusive Dachvorsprung gerechnet.
Das hängt von der Gemeinde, der Vollständigkeit der Unterlagen und allfälligen Einsprachen ab und reicht von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Planen Sie ein Sommerprojekt deshalb im Winter, nicht im Frühling.
Ja. Die Beratung findet vor Ort auf Ihrer Terrasse statt, damit wir Mass nehmen und die Befestigung, den Grenzabstand und die Entwässerung gleich beurteilen können.
Ja. Die komplette Montage übernimmt unser eigenes Montageteam. Für das Baugesuch erhalten Sie von uns die Pläne und den statischen Nachweis.
Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben — wir melden uns für einen Termin vor Ort und erstellen Ihnen anschliessend ein unverbindliches Angebot. Mehr zum Verfahren finden Sie auf unserer Seite Baubewilligung für Terrassenüberdachungen; alle Kantone im Überblick unter Regionen.
Diese Seite fasst den allgemeinen Rahmen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde sowie das kantonale Baurecht; die Auskunft der zuständigen Baubehörde geht vor.