Wir planen, fertigen und montieren Terrassenüberdachungen, Lamellendächer, Carports und Geländer aus Aluminium im ganzen Kanton Uri — von Altdorf und Flüelen über Schattdorf und Erstfeld bis Andermatt.
Das Urner Planungs- und Baugesetz befreit nur geringfügige Bauvorhaben, die weder öffentliche noch private Interessen merklich berühren (Art. 101 PBG). Masse nennt das Gesetz nicht.
Auch solche Vorhaben sind der Baubehörde zu melden, die über die Bewilligungspflicht entscheidet. Bei einer Terrassenüberdachung — die regelmässig Nachbarn und Ortsbild berührt — ist von einer Bewilligungspflicht auszugehen; das vereinfachte Verfahren erlaubt den Verzicht auf die Profilierung (Art. 104 PBG).
Melden Sie Ihr Vorhaben deshalb frühzeitig der Gemeinde.
Die Konstruktion wird nach SIA 261 auf den konkreten Standort ausgelegt. Zwischen Altdorf auf rund 450 m und Andermatt auf rund 1'440 m liegt fast ein Kilometer Höhenunterschied — im Urserental ist die Schneelast besonders hoch, im Reusstal kommt der Föhn hinzu.
Wir dimensionieren Sparren, Stützen und Verglasung für Ihre Adresse und liefern den statischen Nachweis mit, den die Gemeinde für das Baugesuch verlangt. Auf Wunsch erstellen wir die Berechnung gestempelt.
Wir liefern und montieren im ganzen Kanton, unter anderem in:
Wir planen jede Anlage auf Mass und dimensionieren sie nach SIA 261 auf die Schnee- und Windlast Ihres Standorts. Für Ihr Baugesuch erhalten Sie unsere Mass- und Konstruktionsunterlagen sowie den statischen Nachweis der Konstruktion.
Produktion und Pulverbeschichtung erfolgen im eigenen Werk, auf die Aluminiumkonstruktion gewähren wir 10 Jahre Garantie. Die Beratung findet bei Ihnen vor Ort statt — Sie sehen die Situation, wir nehmen Mass, und Sie erhalten anschliessend ein schriftliches Angebot.
Ja. Selbst geringfügige Vorhaben sind der Baubehörde zu melden, die über die Bewilligungspflicht entscheidet (Art. 101 PBG).
Ja. Für das Urserental rechnen wir mit der dort hohen Schneelast und liefern den statischen Nachweis.
Das hängt von der Gemeinde, der Vollständigkeit der Unterlagen und allfälligen Einsprachen ab und reicht von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Planen Sie ein Sommerprojekt deshalb im Winter, nicht im Frühling.
Ja. Die Beratung findet vor Ort auf Ihrer Terrasse statt, damit wir Mass nehmen und die Befestigung, den Grenzabstand und die Entwässerung gleich beurteilen können.
Ja. Die komplette Montage übernimmt unser eigenes Montageteam. Für das Baugesuch erhalten Sie von uns die Pläne und den statischen Nachweis.
Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben — wir melden uns für einen Termin vor Ort und erstellen Ihnen anschliessend ein unverbindliches Angebot. Mehr zum Verfahren finden Sie auf unserer Seite Baubewilligung für Terrassenüberdachungen; alle Kantone im Überblick unter Regionen.
Diese Seite fasst den allgemeinen Rahmen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde sowie das kantonale Baurecht; die Auskunft der zuständigen Baubehörde geht vor.