Wir planen, fertigen und montieren Terrassenüberdachungen, Lamellendächer, Carports und Geländer aus Aluminium im ganzen Wallis — im Oberwallis von Brig und Visp bis Zermatt und Saas-Fee ebenso wie im Unterwallis.
Das Walliser Baugesetz unterstellt Bauten grundsätzlich der Bewilligungspflicht (Art. 43 BauG). Die Bauverordnung befreit in der Bauzone unbedeutende Bauten und Anbauten bis 10 m² Grundfläche und 3 m Höhe, ausdrücklich auch Pergolen (Art. 8 und 18 BauV) — unter Vorbehalt strengerer Gemeindevorschriften.
Eine übliche Terrassenüberdachung überschreitet diese Masse und braucht eine Baubewilligung. In Ferienorten und geschützten Ortsbildern verlangen die Gemeinden oft zusätzliche Angaben zu Gestaltung und Material.
Klären Sie Ihr Vorhaben vor der Bestellung mit der Gemeinde ab; wir liefern Pläne und statischen Nachweis für das Dossier.
Die Konstruktion wird nach SIA 261 auf den konkreten Standort ausgelegt. Im Wallis ist die Schneelast oft das zentrale Kriterium: Zwischen Brig auf rund 680 m und Zermatt auf rund 1'600 m oder Saas-Fee auf rund 1'800 m steigen die Werte nach SIA 261 stark an. Wir dimensionieren Sparren, Stützen und Glas für die exakte Höhe Ihrer Terrasse.
Wir dimensionieren Sparren, Stützen und Verglasung für Ihre Adresse und liefern den statischen Nachweis mit, den die Gemeinde für das Baugesuch verlangt. Auf Wunsch erstellen wir die Berechnung gestempelt.
Wir liefern und montieren im ganzen Kanton, unter anderem in:
Wir planen jede Anlage auf Mass und dimensionieren sie nach SIA 261 auf die Schnee- und Windlast Ihres Standorts. Für Ihr Baugesuch erhalten Sie unsere Mass- und Konstruktionsunterlagen sowie den statischen Nachweis der Konstruktion.
Produktion und Pulverbeschichtung erfolgen im eigenen Werk, auf die Aluminiumkonstruktion gewähren wir 10 Jahre Garantie. Die Beratung findet bei Ihnen vor Ort statt — Sie sehen die Situation, wir nehmen Mass, und Sie erhalten anschliessend ein schriftliches Angebot.
Nur bis 10 m² Grundfläche und 3 m Höhe in der Bauzone (Art. 8 und 18 BauV), sofern die Gemeinde nichts Strengeres vorschreibt. Darüber braucht es eine Bewilligung.
Ja. Wir rechnen die hohe Schneelast für Ihren Standort und liefern den statischen Nachweis für das Baugesuch.
Das hängt von der Gemeinde, der Vollständigkeit der Unterlagen und allfälligen Einsprachen ab und reicht von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Planen Sie ein Sommerprojekt deshalb im Winter, nicht im Frühling.
Ja. Die Beratung findet vor Ort auf Ihrer Terrasse statt, damit wir Mass nehmen und die Befestigung, den Grenzabstand und die Entwässerung gleich beurteilen können.
Ja. Die komplette Montage übernimmt unser eigenes Montageteam. Für das Baugesuch erhalten Sie von uns die Pläne und den statischen Nachweis.
Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben — wir melden uns für einen Termin vor Ort und erstellen Ihnen anschliessend ein unverbindliches Angebot. Mehr zum Verfahren finden Sie auf unserer Seite Baubewilligung für Terrassenüberdachungen; alle Kantone im Überblick unter Regionen. Diese Seite gibt es auch auf Französisch.
Diese Seite fasst den allgemeinen Rahmen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde sowie das kantonale Baurecht; die Auskunft der zuständigen Baubehörde geht vor.